Koblenz (red/boß) Zur Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen sind zahlreiche Maßnahmen rechtlich vorgeschrieben, für die das Land Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfen gewährt. So trägt das Land beispielsweise die Kosten für diagnostische Untersuchungen (ausgenommen Handelsuntersuchungen) des Landesuntersuchungsamtes auf Tierseuchen wie beispielsweise Tollwut, Afrikanische Schweinepest oder Geflügelpest. Die Beihilfe-Erklärung sowie weitere Informationen auf der LUA-Homepage. |