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01.07.2024

Trio nach Verkehrsunfall mit stark beschädigtem PKW unterwegs - Promille aber keinen Führerschein

Schleiden-Gemünd (red/boß) Am Sonntag, 30. Juni 2024, stellten Polizeibeamte gegen 4.43 Uhr einen entgegenkommenden, stark beschädigten Pkw auf der Urftseestraße in Schleiden-Gemünd fest. Der Pkw wurde daraufhin

auf einem Parkplatz auf der Kurhausstraße angehalten und kontrolliert. In dem Pkw befanden sich drei männliche Personen im Alter von 20, 25 und 26 Jahren.
Der 25-jährige Pkw-Fahrer und der Beifahrer waren augenscheinlich verletzt. Das Fahrzeug wies eine stark deformierte Front mit Gras- und Erdanhaftungen auf. Aus dem vorderen rechten Reifen entwich Luft. Die Frontairbags im Pkw waren ausgelöst. Weiter befand sich ein Hund in dem Pkw. Keiner der drei Personen war im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Auf Nachfrage bezichtigten sich alle Personen gegenseitig zuvor einen Unfall mit dem Pkw verursacht zu haben. Der 25-jährige Fahrzeugführer habe das Fahrzeug nach einem Fahrerwechsel lediglich von der Unfallstelle bis hin zur Kurhausstraße geführt.
Bei der Unfallstelle handelte es sich um die Bundesstraße 265 von Heimbach in Fahrtrichtung Schleiden-Gemünd. In einer starken Rechtskurve war der Fahrzeugführer mit dem PKW nach rechts von der Fahrbahn abgekommen und in einen Grünstreifen gefahren. Den Wagen habe man daraufhin zusammen aus dem Grünstreifen geschoben und die Fahrt weiter in Richtung Schleiden-Gemünd fortgesetzt.
Der Fahrzeugführer und der auf der Rückbank befindliche 20-Jährige waren alkoholisiert.
Vor Ort konnte nicht abschließend geklärt werden, wer das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt geführt hatte.
Aufgrund einer Blutprobenentnahme sollten der 20-Jährige und der 25-Jährige zur Polizeiwache Schleiden gebracht werden. Der 20-Jährige sperrte sich hierbei und leistete den Polizeibeamten gegenüber Widerstand.
Der Pkw wurde sichergestellt. Der Hund wurde von einem Familienangehörigen vor Ort abgeholt.

Entsprechende Anzeigen "Verkehrsunfall mit Personenschaden und Flucht, Fahrlässige Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung mit Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenusses, Fahren ohne Fahrerlaubnis" wurden gefertigt. Den 20-Jährigen erwartet zusätzlich eine Anzeige bezüglich des Widerstands.