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27.07.2024

Keine zwei Kirmessen in Arzfeld mehr

Arzfeld (hb/boß) Am 22. Juli ist das Namensfest der Maria Magdalena und rund um diesen Tag feiern die Arzfelder ihre Kirmes. Zu Ehren der heiligen Maria von Magdala haben sie seinerzeit die Kirche geweiht und die Kirmes

(abgeleitet von dem Wort Kirchmesse) erinnert daran. Dieses Fest hat eine lange Tradition und ist ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens, ein Highlight im Jahreskalender des Ortes. Wie gesagt, ein herausragendes Fest!
Kaum zu glauben, dass es in Arzfeld einmal lange Zeit hindurch zwei Kirmessen gab. Wie aus dem Beschlussbuch des Arzfelder Bürgermeistereirates vom 2. Juli 1890 zu entnehmen ist, war das den Gemeindevätern aber entschieden zu viel.
„Verhandelt Arzfeld den zweiten Juli 1800neunzig. Gegenwärtig waren unter dem Vorsitze des Bürgermeisters die Mitglieder des Bürgermeistereirathes 1. Gde Vorsteher Kribs, 2. Mathias Thommes, 3. Nikolaus Schreiber, 4. Michel Schier, 5. Michel Thielen von Arzfeld, 6. Gde Vorsteher Helpes 7. Johann Reicherts In der heutigen Sitzung der Bürgermeisterei Vertreter von Arzfeld und Neurath, von welchen die nebengenannten anwesend waren, wird von dem Gemeinde Vorsteher von Arzfeld Folgendes vorgetragen:
Die eigentliche Kirchweih der Pfarrei Arzfeld - die heutige Kirmeß - sei am Fest Maria Magdalena 22. Juli, welches aber, wenn es nicht auf einen Sonntag falle, am Sonntag nachher gefeiert wird - im laufenden Jahre am 27. Juli. Vor langen Jahren habe man nun die Kirmeß auf den ersten Sonntag im October verlegt und sei dieser Sonntag seit damals der eigentliche Kirmeßtag, an welchem Tanzmusik gestattet, angesehen worden.
Obschon die kirchliche Form des Magdalenenfestes niemals aufgegeben worden, so sei dessen Bedeutung in früheren Jahren doch nicht erheblich gewesen.
In den letzten 6-8 Jahren habe die Feier an Bedeutung sehr zugenommen und mit dieser der Zulauf von Freunden und Verwandten. Das Fest sei dadurch wieder zur Kirmeß geworden und habe die Pfarrei jetzt, da die Kirmeß im October noch bestehe, beziehentlich die Erlaubniß, zum Abhalten von Tanzmusik an diesem Tage ertheilt, während sie am Magdalenenfest versagt werde; 2 Kirmeßen - im Juli und October.
Hierdurch entstünden den Bewohnern aber große Kosten neben doppelter Zeitversäumniß.
Auch sei die Zeit im Monat Juli zum Abhalten der Kirmeß geeigneter wie am Anfang des Monats October wo die Feldarbeiten sehr drängten. Es sei deshalb der Wunsch der sämmtlicher Pfarrgenossen, daß die Kirmeß wieder am Maria Magdalena Fest gefeiert und daß für diesen Tag respective auch den folgenden die Erlaubnis zum Abhalten von Tanzmusik erteilt werde, statt wie bisher am ersten Sonntag im Monat Oktober. Er beantrage daher die Zustimmung der Bürgermeisterei Vertreter zu dieser Abänderung und demnächst die Genehmigung der höheren Behörde.
Die Bürgermeisterei Vertreter überzeugt, daß die sämmtlichen Pfarrgenossen den Wunsch auf Verlegung der Kirmeß haben, schließen sich den Ausführungen des Gemeinde Vorstehers von Arzfeld in allen Theilen an und beantragen die Genehmigung dazu, daß die Kirmeß statt am ersten Sonntag im Monat October wieder am Maria Magdalenen Fest gefeiert werde, daß an diesem und dem darauf folgenden Tage die Erlaubniß zum Abhalten von Tanzmusik wie sie für die Kirmeß gestattet, ertheilt werden kann.
An dem Sonntag im Monat October bzw. an dem darauf folgenden Tage, an welchem bis dahin die Kirmeß gefeiert, ist die Erlaubniß zum Abhalten von Tanzmusik nicht zu ertheilen.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben “

Horst Becker


Ein folgenreicher Beschluss