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07.11.2024

Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH stellt Insolvenzantrag - Sanierung in Eigenverwaltung angestrebt

Föhren/Wittlich (red/boß) Die Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH hat beim zuständigen Amtsgericht Wittlich einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Gericht hat dem Antrag zugestimmt

und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Justizrat Günter Staab von der Saarbrücker Kanzlei Staab & Kollegen bestellt.
Das in der fünften Generation geführte Familienunternehmen betreibt neben dem Hauptsitz in Föhren (Kreis Trier-Saarburg) deutschlandweit zwölf Standorte im Groß- und Einzelhandel für Fliesen, Baustoffe und Bodenbeläge. Trotz seiner traditionsreichen Stellung ist die Fliesen-Zentrum Deutschland GmbH aufgrund der anhaltend schwierigen Marktlage und der herausfordernden Branchenbedingungen der letzten Jahre in eine wirtschaftliche Krise geraten. Diese wurde durch eine ambitionierte SAP-Einführung, und dem Umzug in ein neues Zentrallager in Föhren zusätzlich verstärkt. Mittlerweile sind all diese Probleme überwunden, und das Unternehmen befindet sich in den letzten Wochen wieder auf Wachstumskurs und erhält weiterhin die volle Unterstützung der Familie Friedrich.
„Unser Ziel ist es, das Fliesen-Zentrum Deutschland durch gezielte Restrukturierungsmaßnahmen auf einen stabilen Kurs zu bringen und wieder langfristig zukunftsfähig zu machen. Die Eigenverwaltung bietet uns dafür den rechtlichen Rahmen, um unsere Maßnahmen eigenverantwortlich und bei laufendem Geschäftsbetrieb umzusetzen“, betont Geschäftsführer Johannes Friedrich.
Unter der Leitung des Sanierungsexperten Ingo Grünewald von der Trierer Kanzlei Professor Schmidt soll eine Basis für die nachhaltige Stabilisierung des Unternehmens geschaffen werden. Der vorläufige Sachwalter wird dabei die Wahrung der Gläubigerinteressen überwachen und für eine transparente Abwicklung des Verfahrens sorgen.
Eine wichtige Nachricht für die Mitarbeiter: Die Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld bis Ende Januar 2025 gesichert, sodass der Geschäftsbetrieb in den kommenden Monaten ohne Unterbrechung fortgeführt werden kann.
Die Eigenverwaltung ist darauf ausgerichtet, das Unternehmen nachhaltig zu sanieren und die Arbeitsplätze langfristig zu erhalten.

Presse Kanzlei Prof. Schmidt