Im Namen des Volkes - Terminvorschau der 46. Kalenderwoche 2024 des Landgerichtes Trier
Trier (red/boß) In der 46. Kalenderwoche 2024 gibt es beim Landgericht Trier vier neu beginnenden Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Kindesmissbrauch, versuchter Brandstiftung und räuberischer Erpressung sowie zwei Fortsetzungsverhandlungen wegen Vergewaltigung und Körperverletzung.
Der Inhalt der Sachverhaltsschilderung basiert auf der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und spiegelt womöglich nicht den aktuellen Stand des Verfahrens wider.
1. Neu beginnende Strafverfahren
1. Strafverfahren 1 KLs 8011 Js 13651/24 – 1. Große Strafkammer (Vorsitz: VRinLG Dr. Hardt)
Termin:
14.11.2024, 9:30 Uhr
Weiterer Termin:
18.11.2024
Gegenstand des Verfahrens:
gefährliche Körperverletzung
Verteidiger/in:
Rechtsanwältin Schwiering, Trier
Die Staatsanwaltschaft Trier legt der 52-jährigen Angeklagten eine im April 2024 in Trier begangene gefährliche Körperverletzung zur Last. Sie soll vor ihrem Wohnanwesen eine zufällig an diesem vorbeigehende, ihr unbekannte Frau mit einem Schlosserhammer angegriffen haben. Die Frau erlitt dabei eine Platzwunde am Kopf. Die Angeklagte soll dabei im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten und befindet sich einstweiliger Unterbringung.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten zur Last, zwischen 2022 und 2024 in Trier und Umgebung ein ihm sozial nahestehendes Kind mehrfach schwer sexuell missbraucht zu haben. Darüber hinaus soll er in diesem Zeitraum in einer Vielzahl von Fällen unerlaubt Betäubungsmittel erworben haben.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten und befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 40-jährigen Angeklagten zur Last, im April 2024 in Trier versucht zu haben, eine Diskothek in Brand zu setzen. Aufgrund der frühzeitigen Entdeckung durch das Personal kam es nicht zu einem Übergreifen des gelegten Feuers auf das Gebäude. Der Angeklagte soll die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits einschlägig in Erscheinung getreten und befindet sich in einstweiliger Unterbringung.
Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem 35-jährigen Angeklagten zur Last, im April 2024 in Trier eine nahe Verwandte in deren Wohnung mit dem Tod bedroht zu haben, um von ihr Geld zu erpressen. Er soll hierdurch einen von der Geschädigten bei einer Bank abgehobenen Betrag von 3.000,00 € erlangt haben. Zudem soll der Angeklagte unerlaubt im Besitz von Betäubungsmitteln gewesen sein.
Der Angeklagte ist strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten und befindet sich in Untersuchungshaft.