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07.04.2025

Bundespolizei stellt Verstöße bei Grenzkontrollen fest und beschlagnahmt Waffe

Trier (red/boß) Im Rahmen von Grenzkontrollen auf der A 64 Luxemburg - Trier hat die Bundespolizei am Samstag, 5.4.2025, eine Waffe sichergestellt und einem Franzosen die Weiterfahrt untersagt.

Bei der Kontrolle zweier syrischer Staatsbürger wurde im Handschuhfach eine griffbereite, unterladene Schreckschusswaffe vom Typ Walther P22 und sieben Patronen aufgefunden. Der Beifahrer als Besitzer der Waffe verfügte nicht über den erforderlichen kleinen Waffenschein. Daher wurden Waffe und Munition sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.

Kurz darauf wurden zwei 21- und 25-jährige Franzosen in einem Renault Clio kontrolliert. Der 21-jährige Fahrer konnte keinen Führerschein vorzeigen. Eine Überprüfung ergab, dass ihm seine französische Fahrerlaubnis aufgrund mehrerer Verkehrsverstöße entzogen worden war. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Zudem muss er sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

Presse Bundespolizei Trier