16.04.2025
Staatsanwaltschaft Trier: Anklage wegen Tötungsdelikt in Trier erhoben
Trier (red/boß) Die Staatsanwaltschaft Trier erhebt Anklage den gegen Hauptangeschuldigten wegen des Verdachts des Mordes und gegen einen weiteren Angeschuldigten wegen gemeinschaftlichen Computerbetrugs. Am späten Nachmittag des 04.11.2024 fand ein Angehöriger die Leiche einer 68-jährigen Frau in ihrer Wohnung in der Blücherstraße in Trier. Die Verstorbene war - wie die Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier am Tatort und die Obduktion des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Mainz ergaben - Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Die Staatsanwaltschaft Trier hat nunmehr nach Durchführung der Ermittlungen durch die Kriminaldirektion Trier Anklage gegen den Hauptangeschuldigten, einen zur Tatzeit 39-jährigen Mann aus Trier, wegen des hinreichenden Tatverdachts des Mordes aus Habgier und weiterer Delikte zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier erhoben. Ihm wird zur Last gelegt, in den Mittagsstunden des 04.11.2024 die Frau in deren Wohnung aufgesucht zu haben und sie in der Absicht, an ihr Geld und ihre Wertsachen zu gelangen, in der Wohnung gewaltsam erdrosselt zu haben. Aus der Wohnung soll er mindestens 5.000 Euro Bargeld und die EC-Karte der Frau entwendet haben. Das Opfer war dem Angeschuldigten, der zu einem früheren Zeitpunkt vorübergehend im gleichen Haus gewohnt hatte, persönlich bekannt. Weiterhin angeklagt ist ein zur Tatzeit 33-jähriger Mann, der ebenfalls in Trier lebte. Ihm wird angelastet, in den späten Abend- und Nachtstunden des Tattages gemeinsam mit dem 39-jährigen Hauptangeschuldigten mit der entwendeten EC-Karte des Opfers an verschiedenen Geldautomaten im Stadtgebiet von Trier viermal Geldbeträge in Höhe von jeweils 1.000 Euro abgehoben zu haben. Vier weitere Versuche, die Karte an Geld- bzw. Zigarettenautomaten einzusetzen, scheiterten, da das Limit überschritten war. Gegen beide Angeschuldigte besteht wegen dieses Sachverhalts der hinreichende Tatverdacht des Computerbetruges.
Noch in der gleichen Nacht setzte sich der 39-jährige Angeschuldigte zusammen mit einer rumänischen Staatsangehörigen, gegen die das Amtsgericht Trier zunächst ebenfalls Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts einer Tatbeteiligung an dem Mord erlassen hatte, nach Rumänien ab, wo beide aufgrund eines Europäischen Haftbefehls am 08.11.2024 festgenommen wurden. Die Frau wurde jedoch von einem rumänischen Gericht wieder auf freien Fuß gesetzt. Im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens wurde der Haftbefehl gegen sie auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier wieder aufgehoben, nachdem der ursprünglich bestehende dringende Tatverdacht durch die im Rahmen der weiteren Ermittlungen der Kriminaldirektion Trier gewonnenen Erkenntnisse entkräftet worden war. Das Verfahren gegen die Frau ist abgetrennt worden und wird gesondert geführt.
Der 39-jährige Hauptangeschuldigte und der 33-jährige mutmaßliche Mittäter des Computerbetruges befinden sich seit ihren Festnahmen am 08.11.2024 bzw. am 20.02.2025 jeweils aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier in Untersuchungshaft.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein etwaiger Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.
Presse Staatsanwaltschaft Trier - Leitender Oberstaatsanwalt Fritzen |